Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

Das „Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ kurz „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz TTDSG“ tritt am 01.12.2021 in Kraft.

Das TTDSG fasst die Datenschutz-Regelungen der DSGVO und spezielle Vorschriften der EPVO zu mehr Privatsphäre und Datensicherheit im Internet in einem neuen Gesetz zusammen.

Die Verwendung von Cookies, aber auch sog. Fingerprints oder zukünftigen Tracking-Technologien, ist laut § 25 TTDSG nur mit Einwilligung des Endnutzers erlaubt.

Eine Ausnahme von der Regel stellen Cookies dar, die für die Funktionsfähigkeit der Internetseite unbedingt erforderlich sind. Websitebetreibende müssen bei der Konfiguration des Cookie Banners darauf achten, dass vor der expliziten Einwilligung des Nutzers keine persönlichen Daten an den Webseiten-Betreibenden oder Drittanbieter übertragen werden.

Webseiten, die nicht notwendige Cookies (wie Marketing- oder Analyse-Cookies) nutzen, müssen Besucher darüber ausführlich und detailliert über die Art, den Zweck sowie die Dauer der Datenverarbeitung und die Weitergabe an Dritte informieren. In diesem Fall müssen Websitebesucher die Möglichkeit haben, einzelne Cookies abzulehnen und ihre Einstellungen jederzeit granular zu ändern oder vollständig widerrufen zu können.

Darüber hinaus, muss sowohl das Impressum als auch die Datenschutzhinweise beim Erscheinen des Cookie Banners erreichbar sein.

Wir empfehlen Ihnen, die Einstellungen auf Ihrer Website zeitnah zu überprüfen.

 

Tim Welzel

IT-Security Experte bei ITsHein. Schreibt hier für Sie News und Aktuelles aus der Datenschutz-Welt.

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