Die weiteren Auftragsverarbeiter

Sonderbetrachtung im Auftragsverarbeitungsverhältnis (Art. 28 DSGVO):

„Die weiteren Auftragsverarbeiter“

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat den Schutz personenbezogener Daten auf ein neues Niveau gehoben und Unternehmen dazu verpflichtet, strenge Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu ergreifen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Maßnahmen sind Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge) gemäß Artikel 28 der DSGVO.

AV-Verträge sind von entscheidender Bedeutung, da sie die rechtlichen Anforderungen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter klar definieren. Diese Verträge legen fest, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen und wie mit Datenschutzverletzungen umgegangen werden soll.

Besonders wichtig ist es, dass AV-Verträge auch die Unterauftragsverarbeiter abdecken. Unterauftragsverarbeiter sind Dritte, die vom ursprünglichen Auftragsverarbeiter beauftragt werden, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten durchzuführen. Die Einbindung von Unterauftragsverarbeitern erhöht jedoch die Komplexität und potenzielle Risiken für die Datenverarbeitung erheblich.

Deshalb ist es entscheidend, dass AV-Verträge klare Regelungen enthalten, die sicherstellen, dass Unterauftragsverarbeiter ebenfalls die Datenschutzvorschriften einhalten. Dies umfasst die Auswahl zuverlässiger Unterauftragsverarbeiter, die Einhaltung der Sicherheitsstandards und die Überwachung ihrer Tätigkeiten.

Insgesamt sind AV-Verträge und die Einbindung von Unterauftragsverarbeitern entscheidend, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und die rechtlichen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie angemessene AV-Verträge abschließen und die Aktivitäten ihrer Unterauftragsverarbeiter sorgfältig überwachen, um die Sicherheit und Integrität der Daten zu gewährleisten.

FAZIT:

Die ordnungsgemäße Integration von Unterauftragsverarbeitern in einem Auftragsverarbeitungsvertrag und die Berücksichtigung der Kontrolle bzw. Aktualisierung dieser weiteren Verarbeiter sind entscheidend für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Unternehmen sollten sorgfältig prüfen, welche Dienstleister sie einsetzen und sicherstellen, dass alle Verträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nur so können sie den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten und rechtliche Risiken minimieren.

Andreas Hein

Datenschutz-Experte und Geschäftsführer bei ITsHein. Schreibt hier für Sie News und Aktuelles aus der Datenschutz-Welt.