Datenschutzaudit
Bei einem Datenschutzaudit wird nicht nur geprüft, ob die Regelungen gemäß Datenschutz-Grundverordnung DSGVO vorhanden sind. Es geht auch darum, ob diese Regelungen auch beachtet, gelebt und eingehalten werden.
Beim Datenschutzaudit werden durch Überprüfung und Evaluierung der Ist- und der Sollzustand dokumentiert. Damit ist das Datenschutzaudit ein Instrument, um u.a. der Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 „Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können“ gerecht zu werden.
Durch das Datenschutzaudit werden neben der Konformität der Verfahren auch Schwachstellen, Verbesserungspotentiale und Handlungsbedarf aufgezeigt und dokumentiert. Auch der Prüf- und Aktualisierungspflicht gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 DSGVO wird durch ein Datenschutz Audit Rechnung getragen. Unser TÜV zertifizierter Datenschutzauditor Andreas Hein berät Sie gerne zum Ablauf eines Datenschutz Audits in Ihrem Unternehmen.